Das Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ auf deren Wirkung hin wissenschaftlich untersucht.
“Einige Wirkungen haben sich kurzfristig eingestellt, wie die gestiegene Anzahl der neu errichteten gemeinnützigen Stiftungen in den Jahren 2007 und 2008. Andere mit dem Gesetz intendierte Ziele sind eher mittel- und langfristiger Natur und konnten in dem recht kurzen Untersuchungszeitraum noch nicht eindeutig verifiziert werden. Die Ergebnisse machen insgesamt deutlich, dass dem Gesetz eine hohe Bedeutung für den Dritten Sektor zugeschrieben wird.
Sie zeigen aber auch, dass ein Steuergesetz allein kein Motivationsauslöser für freiwilliges Engagement ist. So hat sich zum Beispiel die Anzahl der Übungsleiter oder sonstiger Ehrenamtlicher aufgrund des höheren Übungsleiterfreibetrags bzw. Ehrenamtsfreibetrag bei den befragten gemeinnützigen Organisationen im Beobachtungszeitraum (2007/2008) bisher nicht erkennbar erhöht. Von den Ehrenamtlichen würden sich aber 96 Prozent in gleichem Umfang wie bisher engagieren, wenn es keine steuerliche Vergünstigung gäbe. Eine veränderte Spendenbereitschaft durch die verbesserte steuerliche Förderung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen kann aufgrund der Studienergebnisse bisher nicht eindeutig belegt werden – weitere Forschungen dazu sind empfohlen.” (Quelle: DZI)
Weitere Informationen sowie die Studie zum Download finden sich auf der DZI-Website.